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Vorsorge

Krebsvorsorge

Krebsfrüherkennung ist in jedem Lebensalter wichtig!

Die meisten Krebserkrankungen kommen deutlich häufiger im höheren Lebensalter vor, ein Alter, in dem viele Frauen seltener oder gar nicht mehr zum Frauenarzt gehen. Wir empfehlen daher, auch in höherem Alter Krebsfrüherkennungs-Untersuchungen durchführen zu lassen.

Gemäß den Krebsfrüherkennung-Richtlinien haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf folgende, von der Krankenkasse zu erstattende Leistungen:

  • Zellabstich vom Muttermund und Abtasten der Gebärmutter und der Eierstöcke
  • Untersuchung der Brustdrüsen und der Lymphknoten in der Achselhöhle
  • Untersuchung der Haut auf Hautveränderungen
  • Blutdruckkontrolle
  • ab dem 51. Lebensjahr Untersuchung auf verstecktes (okkultes) Blut im Stuhl mit einem immunologischen Stuhltest
  • ab dem 55. Lebensjahr kann der Stuhltest durch eine Darmspiegelung ersetzt werden

Wenn medizinische Gründe vorliegen, wird die Krebsvorsorge zum Beispiel durch zusätzliche Ultraschall- oder Blutuntersuchungen ergänzt. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Erweiterte Krebsvorsorge

Neben den üblichen Kassenleistungen gibt es empfehlenswerte und sinnvolle Zusatzleistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, aber zu einer höheren Sicherheit bei der Krebsvorsorge führen:

Vaginaler Ultraschall: Eierstockskrebs in frühem Stadium und Krebs der inneren Gebärmutterschleimhaut ist neben anderen gutartigen Veränderungen nur per Ultraschall festzustellen. Um die Organe besser beurteilen zu können, wird der Ultraschall meist von der Scheide aus durchgeführt.

Brustultraschall: Als schmerz- und strahlungsfreie Ergänzung zur Tastuntersuchung kann man auch sehr kleine, nicht tastbare Veränderungen durch den Brustultraschall entdecken.

Immunologischer Stuhltest: bringt eine deutlich größere Genauigkeit bei der Suche nach Magen- und Darmkrebs als der „normale“ Stuhltest.

Urinuntersuchung: Mittels Testreifen wird der Urin auf Zucker, Blut, Eiweiß und Bakterien untersucht, um so nach Hinweisen auf Blasen- und Nierenerkrankungen wie beispielsweise Krebs oder Entzündungen dieser Organe zu suchen.

Bitte entscheiden Sie, ob und welche ausschließlich privat zu erstattenden sinnvollen Zusatzuntersuchungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Sollte sich bei der Vorsorge ein auffälliger Befund ergeben oder bestehen Beschwerden, sind die Ultraschallleistungen natürlich weiterhin medizinisch notwendige Leistungen, die von der Kasse übernommen werden.
Die Preise können Sie in unserer Praxis erfragen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.


Sprechzeiten

  • Montag, Dienstag, Donnerstag:
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  • Mittwoch:
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